Unterstützung im Alltag für Menschen im Oberbergischen Kreis — abrechenbar über den Entlastungsbetrag der Pflegekasse oder als Selbstzahler.
Wir kommen regelmäßig zu Ihnen nach Hause — mit derselben Mitarbeiterin, die Sie und Ihren Haushalt kennt.
Ab Pflegegrad 1 steht Ihnen der Entlastungsbetrag nach §45b SGB XI zu — ein monatlicher Betrag, den die Pflegekasse für genau solche Unterstützung übernimmt. Wir rechnen direkt mit Ihrer Pflegekasse ab, Sie müssen nichts vorstrecken.
Nicht verbrauchte Beträge lassen sich innerhalb des Kalenderjahres ansparen. Ob und in welcher Höhe der Betrag für Sie zur Verfügung steht, klärt Ihre Pflegekasse — wir helfen Ihnen gern beim Antrag.
Für die Abrechnung über die Pflegekasse ja, ab Pflegegrad 1. Ohne Pflegegrad können Sie unsere Leistungen als Selbstzahler buchen.
Das legen wir gemeinsam fest — üblich ist ein fester Termin pro Woche. Der Umfang richtet sich danach, was Ihnen zusteht und was Sie brauchen.
So weit es geht, ja. Vertrauen ist bei dieser Arbeit das Wichtigste. Bei Urlaub oder Krankheit sorgen wir für Vertretung und sagen Ihnen vorher Bescheid.
Im Oberbergischen Kreis — Schwerpunkt Gummersbach, Bergneustadt, Wiehl, Marienheide, Engelskirchen und Umgebung.
Nein. Wir sind für Hauswirtschaft und Alltagsbegleitung da, nicht für Grund- oder Behandlungspflege. Dafür arbeiten wir gut mit Pflegediensten zusammen.
Rufen Sie an oder schreiben Sie uns. Wir kommen zu einem unverbindlichen Gespräch vorbei und klären alles Weitere in Ruhe.